Vorgaben für den Unterricht

Für den HSK-Unterricht gibt es Vorgaben von der Schweiz und vom Kanton Zürich. Das bedeutet: Der HSK-Unterricht muss bestimmte Regeln einhalten. Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen:

  • Es gibt Regeln für die ganze Schweiz.
  • Es gibt Regeln für den Kanton Zürich.

Regeln für die ganze Schweiz

  • Das HarmoS-Konkordat der Schweiz

Ein Konkordat ist eine Vereinbarung. Der Unterricht in den verschiedenen Kantonen soll ähnlich sein. Das HarmoS-Konkordat hilft dabei. Ein Kanton ist                dem Konkordat beigetreten? Dann hält sich der Kanton an die Regeln vom Konkordat.

  • Die Empfehlungen der EDK

EDK ist die Abkürzung für «Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz».

Der HSK-Unterricht in jedem Kanton der Schweiz soll sich an diese Regeln halten.

Die EDK hat Empfehlungen für die Kantone und Gemeinden:

  • Die Kantone und Gemeinden sollen den HSK-Unterricht unterstützen: Mindestens 2 Lektionen pro Woche dürfen während dem Unterricht stattfinden.
  • Es gibt einen kostenlosen Raum für den HSK-Unterricht.
  • Die Lehrpersonen von der Regelschule und vom HSK-Unterricht sollen gut zusammenarbeiten. Die Kantone und Gemeinden helfen dabei.
  • Im Schulzeugnis steht, wenn ein Kind den HSK-Unterricht besucht hat. Im Schulzeugnis stehen auch die Noten vom HSK-Unterricht.
  • Kantone und Gemeinden informieren die Eltern, dass es HSK-Unterricht gibt.
  • Ein Kind hat im HSK-Unterricht die Herkunftssprache gelernt? Dann hat es dadurch vielleicht bessere Chancen in der Schule. Die Kantone und Gemeinden sollen darauf achten.

Regeln für den Kanton Zürich

In Zürich gilt das HarmoS-Konkordat der Schweiz. Im Artikel 4, Absatz 4 stehen Regeln für den HSK-Unterricht.

Ausserdem gelten folgende Gesetze:

  • Das Volksschulgesetz, Paragraph 15
  • Die Volksschulverordnung, Paragraph 13 und 14

Das Volksschulgesetz sagt: Die Direktion von der Volksschule Zürich kann die HSK-Kurse anerkennen. Dafür muss die HSK-Trägerschaft bestimmte Punkte erfüllen. Die einzelnen Punkte stehen in der «Volksschulverordnung».

Was braucht es für eine Anerkennung?

  • Im HSK-Kurs lernen die Kinder mehr über die Sprache und Geschichte vom Herkunftsland ihrer Familie.
  • Eine Botschaft oder ein Konsulat vom Herkunftsland kann HSK-Kurse anbieten. Auch eine andere Trägerschaft kann eine Anerkennung bekommen, zum Beispiel ein Verein.
  • Die Kurse müssen sich an den Rahmenlehrplan halten.
  • Der Unterricht muss neutral sein. Das bedeutet, dass er nicht politisch oder religiös sein darf.
  • Die Trägerschaft darf mit dem Unterricht keinen Gewinn machen.
  • Die Lehrpersonen müssen pädagogisch ausgebildet sein. Sie müssen gut genug Deutsch können.
  • Die Lehrpersonen müssen Weiterbildungen vom Volksschulamt besuchen.

Wie viele Lektionen darf der HSK-Kurs haben?

  • Kindergarten und 1. Klasse: Höchstens 2 Lektionen pro Woche
  • Ab der 2. Klasse: Höchstens 4 Lektionen pro Woche.
  • Die Lektionen vom HSK-Kurs sollen möglichst ausserhalb vom normalen Unterricht sein.

Was machen die Gemeinden und die Bildungsdirektion?

  • Die Vereine dürfen gratis einen Raum für den HSK-Kurs benutzen.
  • Vielleicht findet der HSK-Kurs statt, wenn das Kind Schule hat. Dann darf das Kind bis zu 2 Lektionen pro Woche in der Schule fehlen.
  • Die HSK-Kurse werden nicht gut durchgeführt? Dann informieren die Gemeinden die Bildungsdirektion.
  • Die Lehrperson von der Schule schreibt die Noten vom HSK-Kurs in das Zeugnis.
  • Die Bildungsdirektion regelt die Anmeldung für die HSK-Kurse.

Was machen die HSK-Trägerschaften?

  • Sie organisieren die Kurse.
  • Sie führen die Kurse durch.
  • Sie kümmern sich darum, dass es genug Geld für die Kurse gibt.
  • Sie wählen die Lehrpersonen aus und stellen sie an.
  • Sie kümmern sich um die Lehrpersonen.

Mehr Informationen:

Volksschulgesetz

→ Volksschulverordnung