Arbeitsbewilligung

  • Die HSK-Lehrperson ist Schweizerin oder Schweizer? Oder die Lehrperson hat einen Ausweis C?

           → Dann braucht die HSK-Lehrperson keine Arbeitsbewilligung.

  • Die HSK-Lehrperson ist Ausländerin oder Ausländer? Und die Lehrperson hat keinen Ausweis C?

           → Dann muss der HSK-Verein eine Arbeitsbewilligung für die Lehrperson beantragen.

  • Für das Ausstellen der Arbeitsbewilligung sind die Kantone zuständig.

           → Sie müssen sich an die kantonalen Behörden wenden. Diese geben Ihnen Auskunft, wie Sie die Bewilligung erhalten können.

Bewilligung für Grenzgänger

Manche Personen wohnen im Ausland und arbeiten in der Schweiz. Diese Personen nennt man «Grenzgänger» oder «Grenzgängerin».

Der HSK-Verein muss für diese Personen eine Grenzgängerbewilligung beantragen. Dafür braucht es einen Arbeitsvertrag für die Person.

Was ist eine Grenzgängerbewilligung?

Grenzgänger brauchen eine Erlaubnis, dass sie in der Schweiz arbeiten dürfen. Diese Erlaubnis heisst «Grenzgängerbewilligung».

Eine Person hat eine Grenzgängerbewilligung? Dann muss sie mindestens einmal pro Woche an ihren Wohnort im Ausland zurückkehren.

Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger:

Der HSK-Verein muss ein Gesuch ausfüllen. Sie brauchen ausserdem diese Papiere:

  • Eine Arbeitsbescheinigung: Der HSK-Verein bestätigt damit, dass die Person beim HSK-Verein arbeitet.
  • Eine Ansässigkeitsbescheinigung: Das ist eine Bestätigung vom Wohnort der Person, dass die Person wirklich dort wohnt.

Der HSK-Verein schickt das Gesuch und die Papiere an die Behörde vom Kanton.

Informationen:

Kanton BS: www.bdm.bs.ch,  «Online Gesuch zur Erteilung Grenzgängerbewilligung»

Kanton BL: www.baselland.ch, → «Formulare» → «Grenzgänger»

Kanton ZH: www.zh.ch, → «Formulare» → «Gesuch um Grenzgängerbewilligung» 

Für Personen aus Nicht-EU-Ländern

Diese Personen brauchen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarland der Schweiz. Das bedeutet: Die Personen wohnen in einem Land, das an die Schweiz grenzt. Sie haben dafür eine dauerhafte Bewilligung. Nur dann kann der HSK-Verein ein Gesuch für eine Grenzgängerbewilligung stellen.

Der HSK-Verein muss ein Gesuch ausfüllen. Es braucht noch mehr Papiere, zum Beispiel:

  • Kopien von Zeugnissen
  • Der HSK-Verein muss genau erklären, warum er diese Person für die Stelle braucht.
  • Der HSK-Verein muss belegen: Es gab keine andere Person in der Schweiz oder aus einem EU-Land für diese Stelle.

Steuern

Die Lehrperson muss für den Lohn Steuern zahlen. Dafür gibt es Vereinbarungen zwischen der Schweiz, Deutschland und Frankreich.

Sozialversicherungen

Welches Land ist für die Sozialversicherungen des Grenzgängers oder der Grenzgängerin zuständig? Das erfahren Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse.

Mehr Informationen

Für Fragen zu Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus Deutschland und Frankreich:

  • Die INFOBEST-Stellen: www.infobest.eu
  • Das Migrationsamt von Ihrem Kanton oder Ihrer Gemeinde