Versicherungen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen gut geschützt sein. Deshalb müssen Sie Versicherungen abschliessen. Der Vorstand vom HSK-Verein ist dafür verantwortlich.

Haftpflichtversicherung

Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung für den Verein. Achten Sie darauf, dass diese Schäden versichert sind:

Schäden durch Personen von Ihrem Verein

Personen von Ihrem Verein können versehentlich anderen Menschen Schaden zufügen. Zum Beispiel: Kinder spielen Ball und dabei zerbricht eine Fensterscheibe. Die Versicherung zahlt den Schaden. Achten Sie darauf, dass alle Personen von Ihrem Verein in der Versicherung genannt sind. Zum Beispiel:

  • Mitglieder vom Verein
  • Leitung von der Schule
  • Koordinationspersonen
  • Lehrpersonen
  • Schülerinnen und Schüler

Schäden bei Veranstaltungen und Aktivitäten von Ihrem Verein

Bei Ihren Anlässen können Schäden entstehen. Zum Beispiel: Bei einem Schulfest fällt eine Kerze um und es brennt. Bei einem Ausflug wird etwas gestohlen. Diese Schäden können Sie versichern.

Unfallversicherung

Für Angestellte mit Lohn

Für angestellte Personen mit Lohn ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Das bedeutet: Sie müssen für diese Personen eine Unfallversicherung abschliessen.

Für Mitglieder vom Verein und Personen ohne Lohn 

Für diese Personen genügt meistens die private Unfallversicherung.

Aber vielleicht gibt es ein hohes Risiko für Unfälle. Zum Beispiel: Ein Mitglied vom Vorstand muss für den Verein oft verreisen. Oder eine Lehrperson macht häufig Ausflüge mit den Kindern. Dann können Sie eine zusätzliche Unfallversicherung für diese Personen abschliessen.

Tipps

Sprechen Sie mit einem Berater oder einer Beraterin für Versicherungen. Die Person sollte unabhängig sein und nicht zu einer Versicherung gehören.

→ Fragen Sie andere HSK-Vereine.

Altersvorsorge

Was ist das Ziel der Altersvorsorge? Auch nach der Pensionierung sollen ältere Menschen genügend Geld zum Leben haben.

Rentner und Rentnerinnen sollen genug Geld haben, um gut leben zu können. Sie sollen auch am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Die Altersvorsorge hat 3 Säulen. Für Sie als Arbeitgeber sind die Säulen 1-2 wichtig.

1. Säule: AHV

Diese Versicherung ist obligatorisch.

Alle Menschen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, müssen jeden Monat Geld in die AHV einzahlen.

Nach der Pensionierung erhalten diese Menschen eine monatliche Rente von der AHV.

Die AHV sorgt dafür, dass alle Menschen im Rentenalter die wichtigsten Dinge zum Leben kaufen oder bezahlen können.

Der Arbeitgeber muss genauso viel AHV bezahlen wie der Arbeitnehmer. Insgesamt sind es 8,7 % vom Lohn. Der Arbeitgeber bezahlt 4,35 % und der Arbeitnehmer auch 4,35 %.

Mehr Informationen

2. Säule: Pensionskasse 

Der Lohn für die Lehrperson ist höher als CHF 22'680 im Jahr? Dann müssen Sie für die Lehrperson Geld an die Pensionskasse zahlen. 

Es gibt ein Gesetz dafür. Das Gesetz heisst «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». 

Die Abkürzung ist BVG. Darum geht es: Wenn Menschen alt sind und nicht mehr arbeiten können, sollen sie genug Geld haben. Hier geht es zum Gesetz:

BVG

Weitere Versicherungen

Nichtberufsunfallversicherung

Jeder Mensch braucht eine Unfallversicherung. Die Versicherung zahlt die Gesundheitskosten, wenn ein Mensch einen Unfall hat.

Eine Nichtberufsunfallversicherung zahlt auch, wenn der Unfall nicht bei der Arbeit passiert. Der Mensch hat zum Beispiel zuhause oder in der Freizeit einen Unfall.

Eine Person arbeitet im Durchschnitt mehr als 8 Stunden in der Woche für den HSK-Verein? Dann können Sie eine Nichtberufsunfallversicherung für die Person abschliessen.

Krankentaggeldversicherung

Eine Krankentaggeldversicherung ist eine Versicherung, die Geld zahlt, wenn man wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Sie hilft, das Geld zu ersetzen, das man nicht verdient, wenn man krank ist. 

Es kann für den Verein gut sein, eine solche Versicherung zu haben. Sie ist freiwillig, aber sie hilft dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, bei Krankheit genug Geld zu haben.