Vorgaben
Für den HSK-Unterricht gibt es Vorgaben von der Schweiz. Das bedeutet: Der HSK-Unterricht muss bestimmte Regeln einhalten.
Regeln für die ganze Schweiz
- Die Empfehlungen der EDK
EDK ist die Abkürzung für «Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz».
Der HSK-Unterricht in jedem Kanton der Schweiz soll sich an diese Regeln halten.
Die EDK hat Empfehlungen für die Kantone und Gemeinden:
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Die Kantone und Gemeinden sollen den HSK-Unterricht unterstützen: Mindestens 2 Lektionen pro Woche dürfen während dem Unterricht stattfinden.
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Es gibt einen kostenlosen Raum für den HSK-Unterricht.
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Die Lehrpersonen von der Regelschule und vom HSK-Unterricht sollen gut zusammenarbeiten. Die Kantone und Gemeinden helfen dabei.
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Im Schulzeugnis steht, wenn ein Kind den HSK-Unterricht besucht hat. Im Schulzeugnis stehen auch die Noten vom HSK-Unterricht.
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Kantone und Gemeinden informieren die Eltern, dass es HSK-Unterricht gibt.
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Ein Kind hat im HSK-Unterricht die Herkunftssprache gelernt? Dann hat es dadurch vielleicht bessere Chancen in der Schule. Die Kantone und Gemeinden sollen darauf achten.
Sie möchten HSK-Unterricht anbieten? Dann können sie beim Kanton eine Anerkennung beantragen. Der Kanton unterstützt anerkannte Trägerschaften.
Was braucht es für eine Anerkennung?
- Eine Botschaft oder ein Konsulat vom Herkunftsland kann HSK-Kurse anbieten. Auch eine andere Trägerschaft kann anerkannte HSK-Kurse anbieten, zum Beispiel ein Verein.
- Der Unterricht muss neutral sein. Das bedeutet, dass er nicht politisch oder religiös sein darf.
- Die Kurse müssen sich an den Rahmenlehrplan halten.
- Die Trägerschaft darf mit dem Unterricht keinen Gewinn machen.
- Die Lehrpersonen müssen pädagogisch ausgebildet sein. Sie müssen gut genug Deutsch können.
- Die Trägerschaft muss eine Koordinationsperson bestimmen.