Vorgaben

Für den HSK-Unterricht gibt es Vorgaben von der Schweiz. Das bedeutet: Der HSK-Unterricht muss bestimmte Regeln einhalten.

Regeln für die ganze Schweiz

  • Die Empfehlungen der EDK

EDK ist die Abkürzung für «Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz».

Der HSK-Unterricht in jedem Kanton der Schweiz soll sich an diese Regeln halten.

Die EDK hat Empfehlungen für die Kantone und Gemeinden:

  • Die Kantone und Gemeinden sollen den HSK-Unterricht unterstützen: Mindestens 2 Lektionen pro Woche dürfen während dem Unterricht stattfinden.

  • Es gibt einen kostenlosen Raum für den HSK-Unterricht.

  • Die Lehrpersonen von der Regelschule und vom HSK-Unterricht sollen gut zusammenarbeiten. Die Kantone und Gemeinden helfen dabei.

  • Im Schulzeugnis steht, wenn ein Kind den HSK-Unterricht besucht hat. Im Schulzeugnis stehen auch die Noten vom HSK-Unterricht.

  • Kantone und Gemeinden informieren die Eltern, dass es HSK-Unterricht gibt.

  • Ein Kind hat im HSK-Unterricht die Herkunftssprache gelernt? Dann hat es dadurch vielleicht bessere Chancen in der Schule. Die Kantone und Gemeinden sollen darauf achten.

Sie möchten HSK-Unterricht anbieten? Dann können sie beim Kanton eine Anerkennung beantragen. Der Kanton unterstützt anerkannte Trägerschaften.

Was braucht es für eine Anerkennung?

  • Eine Botschaft oder ein Konsulat vom Herkunftsland kann HSK-Kurse anbieten. Auch eine andere Trägerschaft kann anerkannte HSK-Kurse anbieten, zum Beispiel ein Verein.
  • Der Unterricht muss neutral sein. Das bedeutet, dass er nicht politisch oder religiös sein darf.
  • Die Kurse müssen sich an den Rahmenlehrplan halten.
  • Die Trägerschaft darf mit dem Unterricht keinen Gewinn machen.
  • Die Lehrpersonen müssen pädagogisch ausgebildet sein. Sie müssen gut genug Deutsch können.
  • Die Trägerschaft muss eine Koordinationsperson bestimmen.